Auszug aus dem BGB
§
823 BGB Schadenersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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Was bedeutet Haftpflicht lt. § 823 BGB? Wenn Sie jemanden einen Schaden zufügen, egal ob fahrlässig oder vorsätzlich haften Sie mit Ihrem Eigentum und Ihrem Einkommen. Die Haftpflichtversicherung ist in bestimmten Bereichen vorgeschrieben z.B. PKW-Haftpflicht oder je nach Bundesland eine Kampfhunde/Hundehaltehaftpflichtversicherung. Aber in vielen Bereichen obliegt es Ihrer Verantwortung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Sei es der Fußball ihres jugendlichen Sohnes der statt ins Tor in Nachbars geschlossenes Fenster fliegt, oder die Tochter die beim Spielen in der Wohnung Ihrer Freundin die teure Vase umwirft.
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