Definition:
Die Autoversicherung
oder besser Kfz-Versicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Alle motorisierten Fahrzeuge, die sich nicht auf Privatbesitz befinden, müssen
mit einer KFZ-Versicherung gegen Haftpflichtschäden abgesichert sein. Ausnahmen
bestehen für Privatpersonen und Firmen keine.
Jeder, der ein motorisiertes Fahrzeug besitzt, ist verpflichtet, eine Kfz-Versicherung abzuschließen.
Finanzielle Verluste können in dem Bereich der KFZ oder Autoversicherungen in folgende Bereiche aufgeteilt werden:
Haftpflichtversicherung
Fahrzeugversicherung (Kasko Teilkasko)
Insassenunfallversicherung
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Die KFZ Haftpflichtversicherung - Schwedt Uckermark
Als
Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
Die Kfz Haftpflichtversicherung kommt für Schäden
auf, die andere durch Ihr KFZ (Auto, Motorrad u.s.w.) erleiden.
Der Versicherungsschutz
betrifft Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Aber auch die Abwehr
unberechtigter Schadensersatzansprüche gehört zu der Leistung der Kfz-Haftpflicht.
Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehenden
Abmeldung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie Ihrer Zulassungsstelle
eine Doppelkarte Ihrer Versicherung vorlegen. Die Doppelkarte belegt, dass Sie
eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben.
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Die Fahrzeugversicherung (Kasko Teilkasko)
Man unterscheidet zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.
Die
Teilkasko-Versicherung bietet z.B. Versicherungsschutz bei Diebstahl des Fahrzeuges,
Sturm oder Hagelschäden. In der Teilkasko-Versicherung sind Wildschäden
bei einem Zusammenstoß mit Haarwild sowie Bruchschäden am Glas und
Marderbiss ebenfalls versichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit oder ohne
Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
Die Vollkasko-Versicherung ersetzt
Schäden am Fahrzeug, die durch Unfälle - auch wenn man selber den Unfall
verursacht hat - oder durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter entstanden
sind. Auch bei der Vollkaskoversicherung kann man zwischen Tarifen mit
oder ohne Selbstbeteiligung wählen.
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Insassenunfallversicherung
Deckt für den Fall des Todes oder der Invalidität die Ansprüche mitfahrender Personen zusätzlich zu gesetzlich garantierten Haftpflichtansprüchen gegenüber den Unfallverursacher.
Hier
können sie sich einen ersten Überblick am Computer über die Kosten
ihrer Autoversicherung verschaffen und haben doch einen Ansprechpartner vor Ort
- diese Möglichkeiten bietet das Servicebüro Schwedtfinanz.
